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Wasserbezüge ab Hydranten sind meldepflichtig

Bei unsachgemässer Bedienung von Hydranten können u. a. Verunreinigungen oder Druckschläge im Trinkwassernetz entstehen und zu Schäden führen. Darum ist jeglicher Bezug von Wasser ab Hydranten ohne vorherige Absprache mit dem Brunnenmeister untersagt.

Meldung an Brunnenmeister, Jürg Bühlmann: 079 418 95 25

Für die fachgerechte Einrichtung der Wasseruhr durch den Brunnenmeister wird eine Pauschalgebühr von CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Ausgenommen von der Meldepflicht ist die Feuerwehr im Rahmen von Einsätzen.

Die Meldepflicht gilt insbesondere für
  • das Füllen von Pools, Bassins, Teichen, usw. mit Wasser ab Hydranten,
  • Betreiber von Baustellen (Hochbau, Tiefbau und Gartenbau), wenn der Bezug von Wasser ab Hydranten unumgänglich ist,
  • Spülunternehmen, auch mit Kleinspülfahrzeugen, wenn der Bezug von Wasser ab Hydranten unumgänglich ist,
  • Landwirte, für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen mit Wasser ab Hydranten.
Bei Zuwiderhandlungen wird neben der bezogenen Wassermenge eine Gebühr für Umtriebe von CHF 250.00 in Rechnung gestellt.

Gemeinderat Opplige