Wasserbezüge ab Hydranten sind meldepflichtig
Bei unsachgemässer Bedienung von Hydranten können u. a. Verunreinigungen oder Druckschläge im Trinkwassernetz entstehen und zu Schäden führen. Darum ist jeglicher Bezug von Wasser ab Hydranten ohne vorherige Absprache mit dem Brunnenmeister untersagt.
Meldung an Brunnenmeister, Jürg Bühlmann: 079 418 95 25
Die Meldepflicht gilt insbesondere für
- das Füllen von Pools, Bassins, Teichen, usw. mit Wasser ab Hydranten,
- Betreiber von Baustellen (Hochbau, Tiefbau und Gartenbau), wenn der Bezug von Wasser ab Hydranten unumgänglich ist,
- Spülunternehmen, auch mit Kleinspülfahrzeugen, wenn der Bezug von Wasser ab Hydranten unumgänglich ist,
- Landwirte, für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen mit Wasser ab Hydranten.
Gemeinderat Opplige
