Hundetaxe 2026
Gestützt auf Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012 und gemäss Artikel 24 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Oppligen vom 13. Oktober 2025 sind im August die Hundetaxen des Jahres 2026 zur Zahlung fällig. Taxpflichtig sind alle Hundehalter:innen, die am 1. August (Stichtag) in der Gemeinde Oppligen Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag sechs Monate oder älter ist. Die Hundetaxe beträgt CHF 100.00 pro Hund. Der Rechnungsversand wird Ende August 2026 erfolgen.
