Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2026

Traktanden
1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung
2. Umnutzung Feuerwehrmagazin zu Gemeinderaum; Konsultativabstimmung
3. Informationen aus den Ressorts
4. Verschiedenes

Einladung und Stimmrecht
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde Oppligen wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Sofern die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Artikel 66 des Organisationsreglements 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, d.h. ab 5. Juni 2026 bis am 6. Juli 2026, bei der Gemeindeverwaltung Oppligen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Weiter ist das Protokoll auf der Internetseite www.oppligen.ch > Politik > Gemeindeversammlung aufgeschaltet. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Publikation

Jahresrechnung 2025

 

« Zurück