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Gemeinde Oppligen - eUmzugCH, Zuzug, Wegzug, Umzug innerhalb der Gemeinde

eUmzugCH, Zuzug, Wegzug, Umzug innerhalb der Gemeinde

Zuzug von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern

Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
– Heimatschein (bei Wochenaufenthalt Heimatausweis)
– Versicherungsausweis AHV-IV
– Krankenkassenkarte KVG
– Familienausweis

Wegzug von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern

Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH abzumelden. Mitzunehmen ist der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung, mitzuteilen.

Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern 

Die Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern hat innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle oder mittels eUmzugCH zu erfolgen. Für die persönliche Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen:
– Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Identitätskarte)
– Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden) mit Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde oder einer Abmeldebestätigung
– Arbeitsvertrag
– Mietvertrag
– Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
– Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police einer Schweizerischen Versicherungsgesellschaft)

Wegzug von Ausländerinnen und Ausländern 

Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Mitzunehmen ist der Ausländerausweis. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.

 

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