Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung; öffentliche Auflage
In Anwendung von Artikel 37 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung, d.h. ab dem 25. April 2024, zur Einsichtnahme öffentlich aufliegt.
Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung