Gebührenreglement; Änderungen per 1. Januar 2026 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums
Gemäss Art. 26 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oppligen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Oppligen eingesehen, bezogen oder online unter www.oppligen.ch > Aktuelles > Öffentliche Auflage angeschaut werden.
Gemäss Art. 25 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oppligen können 5 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das angepasste Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis am 15. Dezember 2025, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 25. Einreichungsstelle ist die Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3629 Oppligen.
Gemeinderatsbeschluss vom 13. Oktober 2025
Publikation fakultatives Referendum vom 13. November 2025
Gebührenreglement 2026; Auflageexemplar
