Reglement über die Entschädigung der Behördenmitglieder und im Stundenlohn Beschäftigte der Einwohnergemeinde Oppligen; Änderung per 1. August 2026 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums
Gemäss Art. 26 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oppligen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Oppligen eingesehen, bezogen oder online unter www.oppligen.ch > Aktuelles > Öffentliche Auflage angeschaut werden.
Gemäss Art. 25 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oppligen können 5 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass die Änderung des Reglements der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis am 6. Juli 2026, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 25. Einreichungsstelle ist die Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3629 Oppligen.
Gemeinderatsbeschluss vom 27. Mai 2026
