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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Für Oppligen zuständig ist folgende KESB:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd
Tägermattstrasse 1
Postfach 1224
3110 Münsingen

www.kesb.dij.be.ch/de/start