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Genehmigung Teilrevision Ortsplanung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Oppligen am 26. November 2024 beschlossene Aktualisierung der Ortsplanung (Umsetzung der Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV und Festlegung der Gewässerräume) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz mit Datum vom 19. Mai 2026 genehmigt; wobei der erste Satz im Anhang A122 Abs. 1 des Baureglements von Amtes wegen im Einverständnis der Gemeinde wie folgt geändert wird: "Bei Bauten am Hang ist mit Ausnahme der Hangseite allseitig eine Mehrhöhe von 1,0 m gestattet."

Gegen die Änderungen von Amtes wegen kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Oppligen, Dorfstrasse 1, 3629 Oppligen sowie auf www.oppligen.ch eingesehen werden.

Publikation vom 4. Juni 2026

Gesamtentscheid vom 19. Mai 2026